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SWK 27, 20. September 2002, Seite 60

EuGH: Fruchtgenuss an Grundstücken

Mehrwertsteuer: Fruchtgenuss an Grundstücken

Urteilstenor des EuGH:

„1. Art. 5 Abs. 3 lit. b der 6. MWSt-RL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift wie Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Ersetzung der bestehenden Umsatzsteuer durch eine Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsteuersystem vom in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von steuerlichen Konstruktionen im Zusammenhang mit Grundstücken vom nicht entgegensteht, wonach die Begründung, die Übertragung oder die Änderung dinglicher Rechte an Grundstücken, der Verzicht auf sie oder ihre Kündigung nur dann als Lieferung von Gegenständen eingestuft werden kann, wenn der als Entgelt für diese Umsätze gezahlte Betrag zuzüglich des Betrages der Mehrwertsteuer mindestens dem wirtschaftlichen Wert des Grundstücks entspricht, auf das sich diese Rechte beziehen.

2. Art. 13 Teil B lit. b und Teil C lit. a der 6. MWSt-RL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift wie Art. 11 Abs. 1 lit. b Z 5 des genannten Gesetzes vom in der Fassung des Gesetzes vom nicht entgegensteht, die es bei der Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung zulässt, dass d...

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