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SWK 27, 20. September 2002, Seite 151

Hochwasser und Steuerrecht ­ Ungleichbehandlung und Fallen

Rasche „Reparatur" des Hochwasserentschädigungsgesetzes erscheint angebracht

Die Hochwasserkatastrophe, die im August weite Teile unseres Landes heimgesucht und viel menschliches Leid verursacht hat, hat - zumindest indirekt - auch einen Teil der Regierung „davongeschwemmt" und bewirkt, dass wir noch heuer zur Wahlurne schreiten müssen. Glücklicherweise haben zuvor noch verantwortungsvolle Regierungsmitglieder die Katastrophe - im Gegensatz zu Landespolitikern, an deren Bundesland der Kelch der Naturgewalten vorübergegangen ist - nicht für sinnloses Hickhack missbraucht, sondern Maßnahmen gesetzt, den Betroffenen wirksame Unterstützungen zukommen zu lassen. Auch das Steuerrecht (vgl. die Regierungsvorlage in SWK-Heft 25/2002, Seite T 138 [Parlamentsbeschluss am ], die Erstinformation des BMF, SWK-Heft 26/2002, Seite T 149, sowie Gaedke, SWK-Heft 26/2002, Seite S 689) hat sich dem nicht verschlossen und gewährt verschiedene Erleichterungen, die jedoch bei näherer Betrachtung zum Teil zu fragwürdigen Ergebnissen führen.

Die steuerlichen Maßnahmen kommen zunächst den Betroffenen unmittelbar zugute (z. B. Sonderabschreibungen, außergewöhnliche Belastung, Gebührenbefreiungen für die Neuausstellung von Dokumenten, Abstandnahme von Säumniszuschlägen). Was diese Reg...

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