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Wertpapieraufsichtsgesetz
• Konzession zur Erbringung von Dienstleistungen nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz - (§ 19 Wertpapieraufsichtsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)
(, 0021, 0022)