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Kapitalherabsetzung
• Eine Rückzahlung aufgrund einer Kapitalherabsetzung, bei der sowohl der Umfang des Geschäftsbetriebes als auch die Beteiligungsverhältnisse keine Änderung erfahren, erfüllt diesen Tatbestand nicht. Vielmehr handelt es sich bei einer Rückzahlung aufgrund einer Kapitalherabsetzung um eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung. - (§ 31 Abs. 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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