zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 27, 20. September 2002, Seite R 62

Geschäftsführer: Haftung

Da die Haftung nach § 9 BAO einer schadenersatzrechtlichen Haftung vergleichbar ist, aber keinen strafrechtlichen Vorwurf beinhaltet, hat die Behörde den Umstand, dass der Geschäftsführer in der Vergangenheit nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, nicht in ihre Überlegungen einzubeziehen. - (§ 9 BAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...