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Geschäftsführer: DB
• Ist ein Zusammenhang zwischen den Schwankungen der Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers einerseits und wirtschaftlichen Parametern, insbesondere dem wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft, andererseits, in keiner Weise erkennbar, kann nicht von einem Unternehmerwagnis gesprochen werden. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
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