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SWK 27, 20. September 2002, Seite 16

Betrieb einer Dialysestation umsatzsteuerpflichtig

Betrieb einer Dialysestation umsatzsteuerpflichtig (§ 10 Abs. 2 Z 15 UStG)

Der Bfr. unterzog die Umsätze dem Steuersatz von 10 %, das Finanzamt subsumierte die Umsätze unter die unechte Steuerbefreiung als ärztliche Tätigkeiten, untersagte den Vorsteuerabzug und schrieb die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung vor. Der VwGH betont, dass eine freiberufliche ärztliche Tätigkeit dann vorliegt, wenn der Arzt seinen Beruf persönlich und unmittelbar, also ohne Unterstützung durch einen oder mehrere angestellte Ärzte ausübt. Für die Ordination eines Arztes ist nur ein Anmeldesystem vorgesehen, für die Errichtung und den Betrieb einer Krankenanstalt ist hingegen die Erteilung einer Bewilligung vorgesehen. Bei einer Krankenanstalt ergibt sich die Notwendigkeit, dass mindestens zwei Ärzte zur Verfügung stehen (vgl. ). Die gegenständliche Dialysestation kann 15 Patienten zugleich behandeln und steht unter der ärztlichen Leitung des Bfr. und seines Stellvertreters. Für die Betreuung der Patienten stehen 15 nichtärztliche Personen zur Verfügung, weiters gibt es eine Anstaltsordnung. Damit fällt diese Dialysestation nicht unter das Ärztegesetz, sodass die Besteuerung der Umsätze mit 10 % zu...

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