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SWK 27, 20. September 2002, Seite 81

Die ?neue³ Haftung für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Haftungsverschärfung, Haftungserleicherung oder Haftungspräzisierung?

Temmel und Andrea Lang

Mit dem Finanzmarktaufsichtsgesetz(FMAG) wurden auch die Haftungsbestimmungen für Organmitglieder im AktG und im GmbHG geändert. Auf diese Weise wurde die seit langem geforderte Klarstellung und Präzisierung der Haftungsvorschrift des § 255 AktG bewirkt. Durch die oftmals als „Haftungsverschärfung" bezeichnete Neuregelung wurde erstmals Klarheit gegenüber der bisher unpräzisen Bestimmung geschaffen und somit durch diese „Haftungspräzisierung" eine Haftungserleichterung erreicht.

1. Allgemeines

Durch das FMAG wurden umfassende organisationsrechtliche Neuerungen geschaffen, deren zentrales Element die Schaffung einer eigenen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist. Die Bundeswertpapieraufsicht wurde im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die FMA übertragen, ebenso wie die bisher beim BMF angesiedelte Banken-, Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht. Zur selben Zeit wurden mit dem FMAG aber auch die Haftungsbestimmungen für Organe der AG und der GmbH geändert.

Die Änderung der Haftungsbestimmungen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wurde bereits mehrfach in der Literatur gefordert. Ihre Umsetzung steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem FMAG, sondern bloß mittelbar. Mit der Konzentration von Bef...

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