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SWK 10, 1. April 2012, Seite 546

Bilanzfälschung: Haftungsfalle für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Strafbarkeit der Wirtschaftstreuhänder im Blickpunkt

Christopher Schrank

In den letzten Jahren wurde viel darüber diskutiert, wann und in welcher Höhe Wirtschaftstreuhänder – sei es in ihrer Funktion als Abschlussprüfer oder als Berater – gegenüber der Gesellschaft, den Aktionären oder gegenüber den Gesellschaftsgläubigern haften. Wie die derzeit anhängigen Anlegerprozesse zeigen, tritt neben dieser zivilrechtlichen Haftungsthematik immer mehr das Strafrecht in den Vordergrund: Anleger behaupten verstärkt, dass Wirtschaftstreuhänder durch Testate, Gutachten oder der sonstigen Mitwirkung an Veröffentlichungen der Gesellschaft unrichtig informiert haben. Derartige Vorwürfe enden oft in Anzeigen und strafrechtlichen Ermittlungen. Kommt es in der Folge zu einer Verurteilung, ebnet dies dem Anleger die Möglichkeit, vom Wirtschaftstreuhänder (betraglich unbeschränkt) Schadenersatz zu fordern. Dieser Beitrag soll dabei helfen, strafrechtliche Fallen zu vermeiden.

1. Ziel der Bilanz- und Buchführungsdelikte

Bilanz- und Buchführungsdelikte erfassen mehr als die bloße Bilanzfälschung. Sie wollen nicht nur – wie die Bezeichnung vermuten lässt – unrichtige Bilanzen bestrafen, sondern vielmehr sicherstellen, dass Gesellschafter und Gläubiger von Gesellschaften ebenso...

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