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Durchschnittssatz Werbungskosten
• Unter die Definition „Bühnenangehöriger" i. S. d. VO des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen fallen nicht nur Personen, die auf einer Bühne vor Publikum auftreten. - (§ 17 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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