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SWK 27, 20. September 2002, Seite 61

Durchschnittssatz Werbungskosten

Unter die Definition „Bühnenangehöriger" i. S. d. VO des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen fallen nicht nur Personen, die auf einer Bühne vor Publikum auftreten. - (§ 17 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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