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SWK 27, 20. September 2002, Seite 153

Zur Auswahl der Mitglieder des UFS

Chancengleichheit von Überleitungs- und Auswahlkandidaten?

Mag. Roland Setina von der Großbetriebsprüfung Graz schreibt uns zum Beitrag von Fröhlich/Müller/ Schatz/Wanke, Unabhängiger Finanzsenat: Auswahl der Mitglieder, in SWK-Heft 23/24/2002, Seite T 127:

„Es ist mir ein Herzensbedürfnis, zu o. a. Beitrag eine - wie ich meine - nicht unwesentliche Korrektur anzubringen:

Die im drittletzten Absatz des genannten Artikels gerühmte Chancengleichheit der Überleitungskandidaten einerseits und der Auswahlkandidaten andererseits ist nicht gewährleistet, wie folgendes - nur zum Teil erfundene - Beispiel veranschaulicht:

Während z. B. ein in der Personalabteilung einer FLD tätiger Bediensteter, welcher vor 15 Jahren kurzzeitig mit der Erledigung zweitinstanzlicher abgabenrechtlicher oder finanzstrafgrechtlicher Rechtsmittel befasst war, auf Grund der unverständlich eng gefassten (oder zumindest so interpretierten) Gesetzesbestimmung des § 21 Abs. 1 UFSG als potenzieller Überleitungskandidat anzusehen ist, gilt dies aus unerklärlichen Gründen nicht etwa auch für einen Bediensteten, der über mehrere Jahre hindurch als FLD-Rechtsmittelbearbeiter tätig war, vor kurzem aber von der FLD in ein Finanzamt/ eine Großb...

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