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Berechnung der Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2002
Information des Bundesministeriums für Finanzen vom
1. Lohnsteuerberechnung unter Anwendung der „Effektiv-Tarif-Tabelle"
Auf Grund der mit dem Euro-Steuerumstellungsgesetz (EuroStUG 2001) vorgenommenen Änderungen entfällt bei Lohnsteuerberechnungen für Zeiträume ab die Rundung des Einkommens gemäß § 33 EStG 1988 auf volle 100 Schilling. Dadurch wird die Berechnung der Lohnsteuer insofern erleichtert, als sie direkt unter Anwendung der so genannten „Effektiv-Tarif-Tabelle" ermittelt werden kann (die Verwendung einer Lohnsteuertabelle in Form einer „Annäherungstabelle" ist aber auch möglich - siehe Punkt 2). Die Effektiv-Tarif-Tabelle stellt sich wie folgt dar:
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1. Monatslohnsteuertabelle 2002 (alle Beträge in Euro) | |||||||
1.1 Arbeitnehmer | |||||||
1.1.1 ohne Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag | 1.1.2 mit Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag | ||||||
Monatseinkommen | Prozentsatz | Abzug | Monatseinkommen | Prozentsatz | Abzug | ||
von | bis | von | bis | ||||
732,11 | 0,00000% | 0,000 | 872,42 | 0,00000% | 0,000 | ||
732,12 | 738,83 | 31,0000% | 226,950 | 872,43 | 908,42 | 43,94597% | 383,387 |
738,84 | 817,58 | 43,27513% | 317,643 | 908,43 | 941,75 | 63,75000% | 563,290 |
817,59 | 908,42 | 22,37615% | 146,776 | 941,76 | 1211,25 | 31,89672% | 263,312 |
908,43 | 1211,25 | 31,99064% | 234,11... |