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SWK 33, 20. November 2001, Seite S 810

Berechnung der Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2002

Information des Bundesministeriums für Finanzen vom

1. Lohnsteuerberechnung unter Anwendung der „Effektiv-Tarif-Tabelle"

Auf Grund der mit dem Euro-Steuerumstellungsgesetz (EuroStUG 2001) vorgenommenen Änderungen entfällt bei Lohnsteuerberechnungen für Zeiträume ab die Rundung des Einkommens gemäß § 33 EStG 1988 auf volle 100 Schilling. Dadurch wird die Berechnung der Lohnsteuer insofern erleichtert, als sie direkt unter Anwendung der so genannten „Effektiv-Tarif-Tabelle" ermittelt werden kann (die Verwendung einer Lohnsteuertabelle in Form einer „Annäherungstabelle" ist aber auch möglich - siehe Punkt 2). Die Effektiv-Tarif-Tabelle stellt sich wie folgt dar:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Monatslohnsteuertabelle 2002 (alle Beträge in Euro)
1.1 Arbeitnehmer
1.1.1 ohne Alleinverdiener- oder
Alleinerzieherabsetzbetrag
1.1.2 mit Alleinverdiener- oder
Alleinerzieherabsetzbetrag
Monatseinkommen
Prozentsatz
Abzug
Monatseinkommen
Prozentsatz
Abzug
von
bis
von
bis
732,11
0,00000%
0,000
872,42
0,00000%
0,000
732,12
738,83
31,0000%
226,950
872,43
908,42
43,94597%
383,387
738,84
817,58
43,27513%
317,643
908,43
941,75
63,75000%
563,290
817,59
908,42
22,37615%
146,776
941,76
1211,25
31,89672%
263,312
908,43
1211,25
31,99064%
234,11...

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