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SWK 33, 20. November 2001, Seite S 817

Wichtige Änderungen im Gebührengesetz

Abschaffung der Stempelmarken, Umrechnung in Eurobeträge

Ingrid Fiala

Der Ministerrat hat am beschlossen, eine Novelle zum Gebührengesetz als Regierungsvorlage im Parlament einzubringen, die mit in Kraft treten soll und auf alle Sachverhalte anzuwenden ist, für die die Gebührenschuld nach dem entsteht. Im Nachfolgenden sollen die wichtigsten Punkte (selbstverständlich vorbehaltlich allfälliger Änderungen während der parlamentarischen Behandlung) kurz dargestellt werden.

1. Die Stempelmarken werden als Entrichtungsform für die festen Gebühren abgeschafft, als weitere Entrichtungsform (neben den schon bisher möglichen Entrichtungsformen: Barzahlung, Eurochequekarte mit Bankomatfunktion und Kreditkarte) wird die Bezahlung mittels Erlagschein vorgesehen. Da es ab keine Eurocheques mehr gibt, wurde der Begriff „Eurochequekarte mit Bankomatfunktion" durch „Bankomatkarte" ersetzt, eine darüber hinausgehende - inhaltliche - Änderung ist damit jedoch nicht verbunden.

2. Die bisher in Schillingbeträgen ausgedrückten festen Gebührensätze werden in Eurobeträge umgerechnet. Dabei wurde abgerundet, sodass es in keinem einzigen Fall zu einer Gebührenerhöhung kommt. Die bisher im Gebührengesetz vorkommenden Schillingbeträge sind in der folgenden Tabe...

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