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Rating im Zusammenhang mit Basel II
Teil 2: „Internes Rating" - Basisverfahren und fortschrittlicher Ansatz
Durch die kapitalmarkttheoretischen und -praktischen Erfahrungen aus den USA und Großbritannien sollten gemäß dem ersten Konsultationspapier vom Juni 1999 lediglich externe Ratings durch unabhängige Ratingagenturen zur standardisierten Bonitätseinschätzung von Firmenkunden zugelassen werden. Lediglich so genannte „sophisticated banks" hätten das Recht eingeräumt bekommen, bankinterne Verfahren zur Beurteilung nicht öffentlich gerateter Unternehmen zu entwickeln.Dies hätte allerdings eine Schlechterstellung der klein- und mittelbetrieblich dominierten Wirtschaftsstruktur in Kontinentaleuropa bedeutet, da hier in den einzelnen Ländern nur jeweils einige wenige große, international tätige und börsennotierte Unternehmen über externe Ratings verfügen.
Die internen Ansätze
Aus diesen Überlegungen heraus können nun - insbesondere auf Betreiben der National- bzw. Zentralbanken von Deutschland, Frankreich und Österreich - nach Adaptionen im zweiten Konsultationspaket („Basel II") neben den externen RatingverfahrenS. W 148 zur Bonitätsbeurteilung auch bankinterne grundsätzlich zugelassen werden, wenn die zuständige Bankaufsichtsbehörde das eingereichte Verfahren nach eingehender Prüfung genehmigt. Daz...