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SWK 33, 20. November 2001, Seite S 816

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Reichweite der Rückwirkung bei Einbringungen

UmS 83/33/01: Zwei natürliche Personen haben am sämtliche Kommanditanteile einer inländischen KG sowie sämtliche Kapitalanteile der inländischen Komplementär-GmbH entgeltlich erworben. Können diese Kommanditanteile nach diesem Erwerb auf den Stichtag in die Komplementär-GmbH eingebracht werden?

Antwort: Der Einbringungsstichtag kann auf Grund des Umkehrschlusses bezogen auf § 13 Abs. 2 UmgrStG nur ein Tag sein, an dem das Vermögen dem Einbringenden zuzurechnen war. Wurden die KG-Anteile erst nach dem Einbringungsstichtag in Form der Einzelrechtsnachfolge erworben, kann der Einbringungsstichtag nicht in Betracht kommen, da der Erwerbstag der frühestmögliche Einbringungsstichtag ist. Sollte ein Einbringungsvertrag dennoch auf den abgeschlossen und vollzogen worden sein, wäre Art. III UmgrStG nicht auf jeden Fall zu versagen, da sich die Einbringung nach der Verwaltungspraxis auf den Stichtag als Ersatzstichtag verschiebt und wirksam bleibt, wenn die Voraussetzungen des § 12 UmgrStG innerhalb von neun Monaten ab dem Ersatzstichtag auf diesen Stichtag erfüllt werden (vgl. Fristenerlass vom , AÖFV Nr. 136/1999). Anders läge der Fall, wenn die KG-Anteile entweder nach dem ...

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