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Abgabenerhebung
• Die Erhebung einer Abgabe gemäß § 23 Abs. 2 BAO ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Verhalten, das den abgabepflichtigen Tatbestand erfüllt oder einen Titel des abgabepflichtigen Tatbestandes bildet, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot verstößt. - (§ 23 Abs. 2 BAO), (Abweisung)
(, 99/13/0026)