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SWK 33, 20. November 2001, Seite 812

Ausstellung von Lohnzetteln und elektronische Übermittlung der Lohnzetteldaten

Information des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. November 2001

(BMF) - Lohnzettel (Formular L 16) für Lohnzahlungszeiträume bis Ende 2001 sind ausschließlich in Schilling auszustellen, auch wenn die Ausstellung erst im Jahre 2002 erfolgt. Gleichgültig ist dabei, in welcher Währung das Lohnlonto geführt wurde und ob der Lohnzettel für das Betriebsfinanzamt oder für den Arbeitnehmer z. B. im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses bestimmt ist.

Lohnzetteldaten für Lohnzahlungszeiträume bis Ende 2001 dürfen automationsunterstützt ab generell wahlweise in Schilling oder in Euro übermittelt werden, gleichgültig ob das Lohnkonto in Schilling oder in Euro geführt wurde. Die Aussage im Euroeinführungserlass vom , wonach eine Übermittlung in Euro nur dann zulässig ist, wenn auch das Lohnkonto auf Euro lautet, ist somit ab überholt. Eine Übermittlung in Euro ist allerdings dann nicht möglich, wenn zumindest ein Feld den Betrag von 999.999,99 Euro übersteigt; in diesem Fall müssen alle Daten dieses Lohnzettels in Schilling übermittelt werden.

Werden im Zuge der Umstellung der Lohnverrechnung auf Euro auch die Daten vergangener Lohnzahlungszeiträume auf Euro umgestellt, müssen zur Erfüllung der Aufbewahrun...

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