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SWK 33, 20. November 2001, Seite T 209

Neuorganisation der Wirtschaftskammer

Wirtschaftsausschuss gibt grünes Licht für die Novelle zum Wirtschaftskammergesetz 1998

Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses haben am eine Novelle zum Wirtschaftskammergesetz 1998 beschlossen. In die Novelle eingeflossen sind die Leitlinien, die der Kammertag im letzten November einstimmig beschlossen hat. Es geht um neue Strukturen und effizienteres Handeln der Wirtschaftskammer, die als Selbstverwaltungskörper im Rahmen des Legalitätsprinzips größtmögliche Flexibilität in ihrer inneren Organisation erhalten soll.

Die Anzahl der Organe wird verringert und das „Outsourcing" von Leistungen zugelassen. Abgeschafft werden das WIFI-Kuratorium, der Finanzausschuss und der Bundespersonalausschuss. Die großen Kammerorgane Vollversammlung und Kammertag werden in Wirtschaftsparlamente mit erheblich verringerter Mitgliederzahl umgewandelt.

Höchstes Organ der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) war bisher die Vollversammlung, an deren Stelle tritt nun das Wirtschaftsparlament. Sein „Gerippe" bilden die „Spartenvertretungen", die statt der bisherigen Sektionsleitungen die einzelnen Sparten (bisher Sektionen) vertreten. Die Anzahl der Mitglieder einer Spartenvertretung soll in der WKÖ mindestens 9, höchstens 20 betragen, die Gesamtzahl von 100 darf nicht überschritten werden. D...

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