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Getränkesteuer: Rechtsbehelf
• Eine „Berichtigung" der Getränkesteuer-Selbstberechnung stellt einen „Rechtsbehelf" i. S. d. Spruchteils Nr. 3 des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom , Rechtssache C-437/97, dar. - (§ 151 Tiroler Landesabgabenordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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