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SWK 33, 20. November 2001, Seite R 113

Getränkesteuer: Rechtsbehelf

Eine „Berichtigung" der Getränkesteuer-Selbstberechnung stellt einen „Rechtsbehelf" i. S. d. Spruchteils Nr. 3 des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom , Rechtssache C-437/97, dar. - (§ 151 Tiroler Landesabgabenordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: Voller Text der Entscheidungen auf Anforderung gegen Kostenersatz (Postkarte an SWK, Scheydgasse 24, 1210 Wien).
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