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Liebhaberei: Grundstücksverkauf
• Es ist aus dem Umstand des bloß beabsichtigten Verkaufes von Grundstücken für die Lösung der Frage, ob die vom Beschwerdeführer betriebene Land- und Forstwirtschaft eine Einkunftsquelle oder Liebhaberei darstellt, nichts zu gewinnen. - (§ 2 Abs. 4 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 322/1990), (Abweisung)
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