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Die Bemühungen des EuGH, die Mehrwertsteuer auf Ebene der Unternehmer neutral zu gestalten
Einige kritische Anmerkungen zu den EuGH-Urteilen Rs. C-415/98, Bakcsi und Rs. C-322, 323/99, Fischer
Das Umsatzsteuersystem der 6. EG-RList gekennzeichnet durch den Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer auf der Ebene des Unternehmers. Der Unternehmer ist zwar der Steuerpflichtige, er hat die gesetzlich vorgesehenen Formalitäten zu erfüllen, die Umsatzsteuer soll ihn aber nicht belasten. Zu diesem Zweck verrechnet er einerseits die von ihm geschuldete Umsatzsteuer dem Empfänger der Leistung und kann andererseits die von ihm gezahlte Steuer als Vorsteuer abziehen. Die Umsetzung des Grundsatzes der Neutralität wird durch die 6. EG-RL aber nur lückenhaft gewährleistet. In zwei in diesem Jahr ergangenen Urteilen zur Auslegung der 6. EG-RL hat sich der EuGH bemüht, eine Reihe dieser Lücken zu schließen. Dabei war er stets darauf bedacht, nicht mit seiner eigenen Vorjudikatur in Konflikt zu geraten. Die argumentativen Kunstgriffe, derer er sich zu diesem Zwecke bedient, sollen im Folgenden dargestellt und kritisch hinterfragt werden.
I. Der Grundsatz der Neutralität im Mehrwertsteuerrecht
Das Mehrwertsteuersystem ist dadurch gekennzeichnet, dass die Endverbraucher zwar die Umsatzsteuer tragen, die Unternehmer aber die Hauptverpflichteten sind. Sie schulden die Steuer und haben die ges...