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SWK 27, 20. September 2001, Seite 95

Neugründung: Erklärung

Die Erklärung der Neugründung ist nach § 4 NEUFÖG formgebunden; es ist ein bestimmter amtlicher Vordruck zu verwenden und überdies eine Bestätigung einzuholen. Die Vorlage dieses formgebundenen Antrags ist die materielle Voraussetzung für die Begünstigung. - (§ 4 NEUFÖG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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