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Neugründung: Erklärung
• Die Erklärung der Neugründung ist nach § 4 NEUFÖG formgebunden; es ist ein bestimmter amtlicher Vordruck zu verwenden und überdies eine Bestätigung einzuholen. Die Vorlage dieses formgebundenen Antrags ist die materielle Voraussetzung für die Begünstigung. - (§ 4 NEUFÖG), (Abweisung)
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