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Beschlagnahme LKW
• Bei der Beschlagnahme eines LKW mit der Begründung, diese sei auf Dauer erforderlich, um den Beschwerdeführer von weiteren widerrechtlichen Fahrten abzuhalten, handelt es sich nicht mehr um eine bloß vorübergehende Maßnahme, sondern die Verfügungsgewalt und das Eigentum an dem LKW soll damit als Vorbeugung für ein befürchtetes widerrechtliches Verhalten auf Dauer entzogen bleiben. Dies ist jedoch rechtswidrig, weil nach der vorläufigen Maßnahme der Beschlagnahme die abgenommene Ware ohne unnötigen Aufschub der Behörde, die für die weitere Maßnahme zuständig sind, abzuliefern ist und von dieser ohne unnötigen Aufschub eine Entscheidung darüber zu treffen ist, ob der LKW bei Wegfall der Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der vorläufigen Maßnahme (hier: Ausübung der zollamtlichen Überwachung) freizugeben ist oder nach den Bestimmungen des Zollrechts die Verfügungsgewalt und das Eigentumsrecht dem Berechtigten gegenüber endgültig entzogen wird. - (§ 26 Abs. 2 ZollR-DG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts)
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