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Bodenwertabgabe OÖ
• Da das Oberösterreichische Raumordnungsgesetz den Begriff „Bauverbot" nicht enthält, unterliegt ein im Flächenwidmungsplan als Grünland mit der Sonderwidmung Golfplatz ausgewiesenes Grundstück der Bodenwertabgabe. - (§ 3 Abs. 2 BWAG), (Abweisung)
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