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SWK 14, 10. Mai 1999, Seite R 043

USt: Liebhaberei

Gemäß § 6 der Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993 (LiebhV), kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen; bei solchen steht einer Veranlagung zur Umsatzsteuer 1993 somit selbst das Fehlen der Absicht der sich betätigenden Person zur Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten nicht entgegen. - (§ 299 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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