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SWK 14, 10. Mai 1999, Seite S 335

Aktuelles zum Verfahrensrecht

Bemerkungen zum VwGH-Erkenntnis vom 17. 2. 1999, 98/14/0105

Dr. Michael Kotschnigg

Mit der Entscheidung vom , 98/14/0105 hat der VwGH zu einigen verfahrensrechtlichen Aspekten Stellung bezogen.

1. Ausgangssituation

Eine USt-Nachschau für den Zeitraum September 1995 bis November 1996 hat bei der Bf. - sie ist im Baugewerbe tätig - grobe Unrichtigkeiten zu Tage gefördert (z.B. Umsatzminderungen durch ungerechtfertigte bzw. überhöhte Gutschriften und durch nicht erklärte Ausgangsrechnungen, Inanspruchnahme überhöhter Vorsteuerbeträge infolge von Nichtberücksichtigung der von Lieferanten erteilten Gutschriften). Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§ 184 Abs. 1 und 3 BAO) - sie wurde von der belangten Behörde übernommen - hat zu einer Nachforderung in Millionenhöhe (anstelle des erklärten Vorsteuerüberhanges) geführt.

2. Aussagen des VwGH

2.1. Übergang der örtlichen Zuständigkeit

Nach Ansicht der Bf. hätte die belangte Behörde die örtliche Unzuständigkeit der Erstbehörde aufgreifen müssen. Schließlich habe sie ihren Geschäftsbetrieb im Mai 1996 in einen anderen Wiener Gemeindebezirk verlegt. Die Verlegung sei am in das Firmenbuch eingetragen worden und der Erst- und der belangten Behörde bekannt gewesen. Damit ist die Bf. nicht im Recht. Die Kernaussagen des VwGH lauten:

„Gemä...

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