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SWK 14, 10. Mai 1999, Seite S 318

Ist die Energieabgabenvergütung eine staatliche Beihilfe?

Gemeinschaftsrechtliche Sperrwirkung für nicht notifizierte Beihilfen

Hon.-Prof. Dr. Wolf-Dieter Arnold

Das lang erwartete erste Vorabentscheidungsersuchen des VfGH an den EuGH liegt nun vor (, B 2251/97, B 2594/97). Es betrifft den Zweifel des VfGH, ob die Energieabgabenvergütung als staatliche Beihilfe i. S. d. Art. 92 EGV zu sehen ist. Der verfassungsrechtliche Hintergrund liegt darin, daß die Energieabgabenvergütung nur Unternehmen/Betrieben gewährt wird, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt (§ 2 Abs. 1 EnergieabgabenvergütungsG), und ein aufhebendes VfGH-Erk. (Art. 140 B-VG) die Rechtslage so bereinigen könnte, daß die Energieabgabenvergütung allen Unternehmen/Betrieben ohne Rücksicht darauf zusteht, ob deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt.

I. Sachverhalt der beiden Anlaßverfahren

1. Gegenstand des Unternehmens der ersten nach Art. 144 B-VG beschwerdeführenden Gesellschaft ist u. a. der Bau und der Betrieb von Transportleistungen für Rohöl. Der auf das EnergieabgabenvergütungsG gestützte Antrag auf Vergütung von Energieabgaben auf elektrische Energie wurde – vom angefochtenen Bescheid im Rechtsmittelverfahren bestätigt – mit der Begründung abgewiesen, ein Anspruch auf Vergütung nach § 2 Abs. 1 Energieabgabenve...

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