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Sanierungsvorsorgewohnungen benachteiligt?
Die Althaussanierung sollte nicht gestoppt werden
Nach dem Entwurf des Steuerreformgesetzes 2000 soll auch den Bauherrenmodellen der Kampf angesagt werden, wenn bei diesen Modellen die Erzielung steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Nach den bisherigen Aussagen des BMF steht ein steuerlicher Vorteil im Vordergrund, wenn die Rendite überwiegend durch den Steuervorteil entsteht. Verpönt sind damit jene Maßnahmen, durch die ein Verlust erhöht wird. So kann der Abzug der Zinsen an sich nicht negativ sein, sondern nur die Ausnützung des § 19 Abs. 3 mit der Vorauszahlung der Zinsen für das folgende Jahr. Daher sollen Vorsorgewohnungen, bei denen Anfangsverluste nur aus der Vorauszahlung der Zinsen und dem Abzug der Finanzierungskosten entstehen, nicht betroffen sein, außer es ist die Finanzierung überzogen.
Der Gesetzgeber hat seit jeher die Investition in Objekte, die dem MRG unterliegen, begünstigt. Nach Meinung des Gesetzgebers dürfen die Beschränkungen des MRG auf der Einnahmenseite nicht dazu führen, daß ein Hausbesitzer steuerliche Nachteile erleidet. Daher werden nach der Liebhaberei-Verordnung und den dazu ergangenen Liebhabereirichtlinien für die Frage, ob ein Gesamtüberschuß innerhalb von 20 oder 25 Jahren erzielt werden kann, ...