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SWK 14, 10. Mai 1999, Seite R 043

Mietvertrag: Fremdvergleich

Ein Mietvertrag, in dem keine Zahlungstermine festgelegt werden, hält einem Fremdvergleich nicht stand.- (§ 28 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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