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SWK 14, 10. Mai 1999, Seite S 317

Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten

Aktueller BMF-Erlaß zur Höhe der Steuerzinsen ab

(BMF) - Die Höhe der Stundungszinsen und der Aussetzungszinsen ist vom jeweils geltenden Zinsfuß für Eskontierungen der Oesterreichischen Nationalbank abhängig (§ 212 Abs. 2 bzw. § 212 a Abs. 9 BAO).

Aufgrund des Art. I § 1 Euro-JuBeG, BGBl. I Nr. 125/1998), wird der Zinsfuß für Eskontierungen der Oesterreichischen Nationalbak (Diskontsatz) durch den Basiszinssatz ersetzt. Dieser hat zunächst (somit ab ) die Höhe des Diskontsatzes vom und verändert sich gemäß § 1 Basis- und ReferenzzinssatzVO, BGBl. II Nr. 27/1999), entsprechend dem Zinssatz für die Einlagenfazilität. Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit und in der Folge seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes bleiben dabei außer Betracht.

Der Diskontsatz vom betrug 2,5%. Aufgrund der vom EZB-Rat beschlossenen Veränderung des Zinssatzes für die Einlagenfazilität mit Wirkung vom ergibt sich die Senkung des Basiszinssatzes um 0,5%-Punkte auf 2%.

Somit beträgt, soweit Zeiträume ab dem betroffen sind, die Höhe der Stundungszinsen 6% pro Jahr und die Höhe der Aussetzu...

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