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SWK 14, 10. Mai 1999, Seite R 044

Verfahren: Schätzung

Eine Schätzungsbefugnis der Behörde besteht bei einer Kalkulationsdifferenz von 10,3%. - (§ 184 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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