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SWK 21, 15. Juli 1999, Seite R 061

USt: Bräunungsstudio

Umsätze eines Bräunungsstudios unterliegen dem Normalsteuersatz, die mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge enthalten keine ins Gewicht fallende Grundstückskomponente. - (§ 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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