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SWK 21, 15. Juli 1999, Seite R 063

Getränkesteuer: Ermittlung

Das Ziel der vereinfachten Ermittlungsart, nämlich der Einkaufsbesteuerung hinsichtlich Getränkesteuer, ist es nicht, daß die Verkaufserlöse lückenlos erfaßt werden müssen. - (§ 12 der Getränkesteuer-VO der Marktgemeinde Neukirchen a. G.), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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