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Auszahlungskostenrückstellung bei Pensionskassen
Die in der Regierungsvorlage eines Steuerreformgesetzes 2000 in Art. II Z 4 enthaltene Regelung des § 16 KStG 1988 über die Rückstellung bei Pensionskassen stellt eine Klarstellung dahingehend dar, daß die durch Gesetz bzw. Verordnung vorgesehene geschäftsplanmäßige Rückstellung für nach Pensionsbeginn anfallende Verwaltungskosten schon bisher dem Grunde und der Höhe nach als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen ist. (