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SWK 21, 15. Juli 1999, Seite T 233

Steuerreform: Pauschalierungen stehen fest

Erleichterungen für Wirte, Greißler, Drogisten - Individualpauschalierungen für Selbständige

(BMF) - Steuerzahlen einfacher zu machen, ist ein Ziel der Steuerreform 2000. Eine wichtige Maßnahme dabei sind die Steuer-Pauschalierungen für nicht buchführungspflichtige Unternehmen in den Branchen Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandel, Gastronomie und Hotellerie sowie Drogerien. Darüber hinaus sollen individuelle Pauschalierungen für Selbständige und Unselbständige auf Basis der Veranlagungsergebnisse der letzten drei Jahre eingeführt werden.

Bislang müssen Selbständige und Betriebe alle Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen und den Gewinn ermitteln. Ebenso müssen sie alle Vorsteuern und Umsätze aufzeichnen und die Umsatzsteuer errechnen. Diese Prozeduren sollen nun weitgehend vereinfacht werden: Das Finanzministerium hat die dazu erforderlichen Pauschalierungsverordnungen nun fertig ausverhandelt. Sie sollen gemeinsam mit der gesamten Reform am in Kraft treten. Die Pauschalierungen im Überblick:

1. Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

• Zulässig ist eine Pauschalierung bei Betrieben mit einem Jahresumsatz bis zu 3,5 Mio. S.

• Der Gewinn wird folgendermaßen ermittelt: Zu einem Sockelbetrag von 30.000 S werden 5,5% der Einnahmen (inkl. USt) dazugerechnet; mindestens muß als Gew...

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