Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 21, 15. Juli 1999, Seite R 63

GeflügelwirtschaftsG: Ermäßigungsantrag

Da erst nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union alle Abgaben des gemeinsamen Agrarmarktes sowie der Zölle des gemeinsamen Zolltarifes in die europäische Regelungskompetenz fallen, stellt ein nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gestellter Ermäßigungsantrag keinen Sachverhalt im Sinne des Abschnittes IV Z 1 der MOG-Novelle 1995 dar. - (§ 4 Geflügelwirtschaftsgesetz 1988), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...