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Zur Ermittlung von Spekulationseinkünften
Angefragter Sachverhalt
Ein Grundstück wurde unter Zurückbehaltung des lebenslänglichen Wohnrechtes gegen Leibrente veräußert. Nach 4 Jahren verstirbt der Rentenberechtigte. Das Grundstück soll nun innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden. Angefragt wird die Ermittlung der Spekulationseinkünfte.
Einkommensteuerliche Beurteilung
Gemäß § 30 Abs. 4 EStG sind als Spekulationseinkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen.
Das lebenslängliche Wohnrecht spielt bei der Ermittlung der Anschaffungskosten keine Rolle, weil wirtschaftlich betrachtet die Einräumung des Wohnrechtes keine Gegenleistung für die Eigentumsübertragung darstellt. Der Verkäufer behält nämlich mit dem Wohnrecht eine Nutzungsmöglichkeit zurück, die ihm zuvor auf Grund seines Eigentumsrechtes zugestanden ist. Der Erwerber erhält von Anfang an ein durch den Wert des Wohnrechtes belastetes Eigentum. Das Wohnrecht ist sohin aus der Sicht der Einkomensteuer weder Entgelt für die Überlassung des Eigentums noch überhaupt eine Leistung des Käufers ( SWK-Heft 22/1984, Seite A I 306).
Für die Berechnung der Anschaffungskosten b...