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Eingangsabgabenvormerkabfertigung
•Im Zusammenhang mit der Frage, ob durch eine zu Unrecht erfolgte Inanspruchnahme der formlosen sicherstellungsfreien Eingangsabgabenvormerkabfertigung von zwei Personenkraftwagen die bedingte Zollschuld unbedingt geworden ist, ist für die Erhebung der Eingangsabgaben das Grenzeintrittszollamt und keineswegs das Zollamt Wien zuständig. - (§ 69 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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