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Verfahren: Wiedereinsetzung
•Ein Wiedereinsetzungsantrag hat Angaben darüber zu enthalten, wann das Hindernis für die Einhaltung der Frist aufgehört hat und damit die Überprüfung der Rechtswidrigkeit seiner Einbringung ermöglicht. -(§ 308 BAO), (Abweisung)
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