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SWK 21, 15. Juli 1999, Seite S 461

USt-Besteuerung von internationalen Mietleitungen

Was ist unter der Nutzung oder Auswertung einer internationalen Mietleitung im Sinne der VO BGBl. II Nr. 102/1997 zu verstehen?

Mag. Manfred Lang

Unter Mietleitungen versteht man gemäß § 3 Z 4 TKGim Zusammenhang mit der Errichtung, der Entwicklung und dem Betrieb eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes bereitgestellte Telekommunikationseinrichtungen, die transparente Übertragungskapazität zwischen Netzabschlußpunkten zur Verfügung stellen, jedoch ohne Vermittlungsfunktion, die der Benutzer selbst als Bestandteil des Mietleitungsangebotes steuern kann (on-demand-switching).Das Anbieten von Mietleitungen mittels selbst betriebener Telekommunikationsnetze ist gemäß § 14 TKG ein konzessionspflichtiger Dienst. Der Netzbetreiber hat die Verfügungsgewalt über die wesentlichen Netzbestandteile (Übertragungsmedien: Kupfer, Glas, Vermittlungseinrichtungen, Modems usw.).

Alle am Markt angebotenen „internationalen Mietleitungen" stellen Mietleitungsdienste dar. Für das Verständnis und die steuerliche Beurteilung ist es unerläßlich zu definieren, was darunter zu verstehen ist.

Bei einem Mietleitungsdienst wird (ebenso wie bei nationalen Mietleitungsdiensten) dem Kunden gegen Entgelt die Möglichkeit der Übertragung einer bestimmten Menge an Daten ermöglicht. Der Kunde erhält also nicht Rechte an einzelnen Bestandteilen eines Netzes (der...

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