Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuertermine im Mai
(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:
• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat März 1997 bzw. für das 1. Viertel 1997 (Vorauszahlung für den Monat April 1997 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 1996);
• Kammerumlage für das 1. Viertel 1997;
• Normverbrauchsabgabe für den Monat März 1997;
• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat März 1997;
• Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Viertel 1997;
• Lohnsteuer für den Monat April 1997;
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat April 1997;
• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat April 1997;
• Einkommensteuer (Abzugsteuer) für dienstnehmerähnlich und auf Grund freier Dienstverträge beschäftigte Personen gemäß § 109 a EStG für den Monat April 1997;
• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat April 1997;
• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel 1997;
• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel 1997;
• die vom Grundsteuermeßbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Viertel 1997 bzw. für das Jahr 1997.