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SWK 13, 1. Mai 1997, Seite T 56

Steuertermine im Mai

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat März 1997 bzw. für das 1. Viertel 1997 (Vorauszahlung für den Monat April 1997 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 1996);

• Kammerumlage für das 1. Viertel 1997;

• Normverbrauchsabgabe für den Monat März 1997;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat März 1997;

• Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Viertel 1997;

• Lohnsteuer für den Monat April 1997;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat April 1997;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat April 1997;

• Einkommensteuer (Abzugsteuer) für dienstnehmerähnlich und auf Grund freier Dienstverträge beschäftigte Personen gemäß § 109 a EStG für den Monat April 1997;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat April 1997;

• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel 1997;

• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel 1997;

• die vom Grundsteuermeßbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Viertel 1997 bzw. für das Jahr 1997.

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