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Die Aufhebung der Abzugsteuer gemäß § 109 a EStG
Steuerrechtliche Aspekte des VfGH-Erkenntnisses v. 14. 3. 1997, G 392, 398, 399/96
Über Antrag von 61 Abgeordneten des Nationalrats hatte der VfGH am über die Verfassungsmässigkeit der „Werkvertragsregelung" zu entscheiden. Als verfassungswidrig wurde im wesentlichen die gesamte Regelung der Abzugsteuer gemäß § 109 a EStG sowie die Sozialversicherungspflicht für dienstnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse beurteilt. Dagegen bleibt die Sozialversicherungspflicht für freie Dienstverträge bestehen.
1. Steuerrechtliche Bestimmungen der „Werkvertragsregelung"
§ 109 a Abs. 1 EStG unterwarf freie Dienstverträge und dienstnehmerähnliche Verträge einer Abzugsteuer i. H. v. 20% der pro Monat 8.000 S übersteigenden Einnahmen. Diese Abzugsteuer war unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Abzugsteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen vom Auftraggeber einzubehalten. Eine Definition der freien Dienstnehmer und der dienstnehmerähnlich Beschäftigten in Anlehnung an die sozialversicherungsrechtlichen Definitionen enthielt § 109 a Abs. 3 EStG. Für Feststellung der Steuerabzugspflicht war § 4 Abs. 7 ASVG, wonach mehrere wirtschaftlich verbundene Auftraggeber als ein Auftraggeber anzusehen sind, seit dem anzuwenden (§ 109 a Abs. 3 Z 3 EStG).
Keine Abzugsteuer war gemäß § 109 a Abs. 4 EStG einzubehalten,
• wenn der Auftragnehmer auf Grund der in Frage stehenden Tätigkeit ber...