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SWK 13, 1. Mai 1997, Seite 11

Einkommensteuer - Keine Änderung der Bewirtschaftung bei Tilgungen

Keine Änderung der Bewirtschaftung bei Tilgungen (§ 2 EStG 1988)

Die ab 1979 erfolgte Vermietung eines Gebäudes mit mehreren Wohnungen führt zu keiner Liebhaberei. Da infolge massiver Darlehenstilgungen der Zinsaufwand ab 1990 drastisch gesenkt und die Miete für ein Lager ab 1990 wesentlich erhöht wurde, ist die FLD ab 1990 vorläufig von einer Einkunftsquelle ausgegangen. Der VwGH hat auch die vorläufigen Veranlagungen ab 1990 aufgehoben, da infolge von Überschüssen die Veranlagungen der Jahre ab 1990 nicht mehr vorläufig zu erlassen waren ().

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