Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13, 1. Mai 1997, Seite K 12

Einkommensteuer - Kfz-Aufwand und Diäten bei Arzt

Kfz-Aufwand und Diäten bei Arzt (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)

Fährt ein Arzt täglich mit seinem Auto in die Klinik, an der er in einem Dienstverhältnis steht und daneben Klassegebühren erhält, dann sind die täglichen Fahrtkosten mit dem Pendlerpauschale abgegolten. Im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit können daher diese Fahrten nicht nochmals als Kilometergeld abgezogen werden. Wenn er zweimal in der Woche im Ort des Spitals übernachtet, kann er keine Nächtigungsgelder absetzen, weil einerseits infolge einer Entfernung von nur 10 km keine Reise vorliegt und Nächtigungsgelder außerdem nur dann abgesetzt werden dürfen, wenn tatsächlich ein Aufwand angefallen ist. Kleinere Geschenke etc. an den befreundeten Arzt, bei dem er angeblich übernachtet hat, sind nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung und würden damit nicht den Anspruch auf Nächtigungsgelder bewirken. Mehraufwendungen für Gaststättenverpflegung gehören zu den Kosten der Lebensführung und berechtigen nicht zum Abzug von Tagesgeldern. Für den Zeitraum der ersten Woche an der neuen Arbeitsstelle erwachsen dem StPfl. zu berücksichtigende Verpflegungsmehrkosten, weil der StPfl. auch übernachtet hat. Dieser Verpflegungsmehraufwand kann in Höhe...

Daten werden geladen...