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Umsatzsteuer - Vermietung des Turnsaales
Vermietung des Turnsaales (§ 2 Abs. 3 UStG 1994)
Wird der von der Gemeinde errichtete Turnsaal von der Volksschule zu 390 Stunden und von der Hauptschule zu 1.000 Stunden jährlich ohne einen schriftlichen Mietvertrag genutzt und werden keine Mieten i. S. eines Bestandvertrages bezahlt, sondern nur 2/3 der Lohn- und Betriebskosten ersetzt, dann liegt mangels eines Mietentgeltes (wesentlicher Bestandteil eines Bestandvertrages) keine Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 2 Abs. 3 UStG vor. Damit entfällt der Vorsteuerabzug ().