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Betriebsverlegung - Betriebsveräußerung
In einem örtlichen Ordinationswechsel eines Zahnarztes unter Mitnahme des Patientenstockes - z. B. vom 21. in den 19. Wiener Bezirk - ist i. d. R. eine bloße Betriebsverlegung zu erblicken ( ecolex 1992, 664). Auf den aus der Veräußerung der alten Ordinationseinrichtung erzielten Gewinn ist § 12 EStG anwendbar (vgl. FLD Wien/NÖ/Bgld , ÖStZ 1990, 291). (