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SWK 13, 1. Mai 1997, Seite K 13

Einkommensteuer - Sonntagsarbeit bei Gesellschafter-Geschäftsführer

Sonntagsarbeit bei Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 68 Abs. 3 EStG 1988)

Überstundenzuschläge sind nur dann begünstigt, wenn die genaue Anzahl und die zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der Entlohnung und der Zuschläge feststehen. Nach dem EStG 1988 hat sich die Rechtslage dahingehend geändert, daß auch zwischen Normalüberstunden und qualifizierten Überstunden (Überstunden an Sonn- und Feiertagen und während der Nachtzeit) unterschieden wird. Auszahlungen von qualifizierten Überstunden durch die zu 75% an der GmbH beteiligte Ehefrau an den zu 25% beteiligten Ehegatten als Geschäftsführer allein aufgrund der Terminkalender sind steuerlich nicht begünstigt ().

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