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Nachversteuerung junger Aktien
Wird nach Ausgabe junger Aktien durch eine Industrie-Holding-AG (§ 18 Abs. 3 Z 4 lit. c EStG 1988) später die Industrie-Tochter-AG nach den §§ 239 ff. AktG in eine GmbH umgewandelt, kommt es – anders als bei Umwandlung der Holding-AG in eine GmbH – nicht zur Nachversteuerung von Ausgaben zur Anschaffung junger Aktien. (