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SWK 13, 1. Mai 1997, Seite 14

Bundesabgabenordnung - Sicherstellung bei Steuerberater

Sicherstellung bei Steuerberater (§ 232 BAO)

Wenn ein Steuerberater Lohnaufwendungen für seine nicht tätige Ehegattin, für die Dienstnehmer fingierte Reiserechnungen und fingierte Abfertigungszahlungen sowie die Kosten des privaten KFZ seiner Eltern geltend macht und der Behörde mitteilt, daß er die Nachforderungen von fast 1 Mio. S nicht aus seinen Gewinnen zahlen wird können, dann ist eine Sicherstellung als Sofortmaßnahme gerechtfertigt ().

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