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SWK 16, 1. Juni 1995, Seite A 368

Umwandlungen vor und nach dem EU-Beitritt (Schwarzinger, Wiesner)

Mag. Dr. Walter Schwarzinger und Dr. Werner Wiesner

Die Änderungen im Bereich des Art. II UmgrStG seit

MAG. DR. WALTER SCHWARZINGER UND DR. WERNER WIESNER

Mit dem EU-Steueranpassungsgesetz, BGBl. 681/1994, ist u. a. auch § 7 UmgrStG novelliert worden und für alle Umwandlungsbeschlüsse, die nach dem gefaßt wurden und werden, anzuwenden. Im folgenden soll die alte und die neue Rechtslage kurz dargestellt werden.

A. Rechtslage vor EU-Beitritt

a) Umwandlungsbereich (§ 7 Abs. 1 UmgrStG)

• Errichtende Umwandlungen von (inländischen) mindestens zwei Jahre bestehenden Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) 1954, BGBl. 187, auf mit der Protokollierung der Umwandlung entstehende (inländische) Personalhandelsgesellschaften (OHG und KG) oder (inländische) Erwerbsgesellschaften (OEG und KEG) unabhängig vom Zweck und dem Geschäftsbereich der Gesellschaft und unabhängig davon, ob die Gesellschafter

- Steuerin- oder -ausländer sind,

- natürliche Personen, Personengesellschaften oder juristische Personen sind,

- die Anteile im Betriebs- oder Privatvermögen halten und

- Gründungsgesellschafter sind oder die Anteile später oder sogar knapp vor der Umwandlung erworben haben oder nicht.

• Verschmelzende Umwandlungen (inländischer) Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) nac...

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